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   BFH, 18.09.1962 - I 113/61 U   

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https://dejure.org/1962,1896
BFH, 18.09.1962 - I 113/61 U (https://dejure.org/1962,1896)
BFH, Entscheidung vom 18.09.1962 - I 113/61 U (https://dejure.org/1962,1896)
BFH, Entscheidung vom 18. September 1962 - I 113/61 U (https://dejure.org/1962,1896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Fehlen der Voraussetzungen einer Verkaufsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 599
  • DB 1962, 1558
  • BStBl III 1962, 485
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 18.09.1974 - I R 118/73

    Kapitalgesellschaft - Ein- und Verkaufsgesellschaft - Gewinnlosigkeit -

    Der BFH hat diese Rechtsprechung jedoch in seinem Urteil vom 18. September 1962 I 113/61 U (BFHE 75, 599, BStBl III 1962, 485) -- entgegen manchen Stimmen im Schrifttum (vgl. Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Anm. 60 zu § 7 KStG) -- nicht bestätigt.

    Die "echte" Ein- und Verkaufsgesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, daß sie ausschließlich und unmittelbar im Auftrag und für Rechnung ihrer Gesellschafter tätig wird, ihren Gesellschaftern als "vorgeschobene Person" zur Ausübung ihrer eigenen, ihnen unmittelbar zuzurechnenden gewerblichen Tätigkeit dient, so daß Gewinne und Verluste der Gesellschaft unmittelbar ihre Gesellschafter selbst treffen (vgl. BFH-Urteil I 113/61 U).

  • BFH, 03.07.1974 - I R 107/72

    Kartellsteuerverordnung - Ungültigkeit - Rechtsunwirksamkeit

    Auch darauf, daß die Klägerin nach ihrer Satzung keine Gewinne machen dürfe und nach Maßgabe ihrer Abrechnung mit den Mitgliedern im Streitjahr auch keine Gewinne erzielt habe, komme es angesichts der Rechtsform der Klägerin (als einer GmbH) nicht an (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 18. September 1962 I 113/61 U, BFHE 75, 599, BStBl III 1962, 485, zur Frage der besonderen steuerrechtlichen Behandlung der allein im Rahmen ihrer Aufgabenstellung tätigen Verkaufsgesellschaften, und vom 3. Juli 1968 I 83/65, BFHE 93, 514, BStBl II 1969, 14, zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung durch Leistungen an die Gesellschafter gegen ein unangemessen niedriges Entgelt).

    Als echte Ein- und Verkaufsgesellschaft ihrer 24 Gesellschafter konnte die Klägerin nicht angesehen werden, weil sie nach den nicht bestrittenen Feststellungen des FG nicht nur für ihre Gesellschafter, sondern auch für Nichtgesellschafter gegen Entgelt tätig geworden ist (Hinweis auch auf das BFH-Urteil I 113/61 U).

  • BFH, 03.07.1968 - I 83/65

    GmbH - Beteiligung am Wirtschaftsleben - Gewinnerzielungsabsicht - Verdeckte

    Die Steuerpflichtige gewährte damit ihren Gesellschaftern einen Vorteil, den sie unter sonst gleichen Umständen einem Dritten nicht eingeräumt hätte und der deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt (vgl. § 19 Nr. 6 KStDV; BFH-Urteile I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498; I 113/61 U vom 18. September 1962, BFH 75, 599, BStBl III 1962, 485).
  • BFH, 05.03.1969 - I R 41/66

    Ordensgenossenschaft - Verwaltungsgesellschaft - GmbH - Privatvermögen -

    Wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn dieser Einwand zuträfe, kann dahingestellt bleiben (siehe BFH-Urteil I 113/61 U vom 18. September 1962, BFH 75, 599, BStBl III 1962, 485).
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